Allgemeine Geschäftsbedingungen der TFK Handels GmbH (Reviermanager Service)
(Stand August 2023)
1. Allgemeines
1.1 Die Fa. TFK Handels GmbH (im Folgenden kurz „Unternehmer “ genannt) kontrahiert nur
zu den vorliegenden AGB und wird die Anwendung derselben für sämtliche Rechtsgeschäfte
zwischen dieser und ihrem Vertragspartner (im Folgenden kurz „Kunde“ bezeichnet), sohin
auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge ausdrücklich vereinbart. Maßgeblich ist die jeweils
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, welche unter der Homepage
(www.reviermanager.at) abrufbar ist.
1.2 AGB des Kunden sowie sonstige Hinweise auf Geschäftspapieren des Kunden, welche
Vertragsinhalt werden sollen, haben keine Gültigkeit und wird diesen ausdrücklich widersprochen.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei von diesem Schriftlichkeitsgebot ebenso nur schriftlich abgegangen werden kann.
3.1 Anbote des Unternehmers sind unverbindlich und frei bleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen, so
können sich sohin hinsichtlich sämtlicher Bestandteile, insbesondere hinsichtlich der Preise
und der verfügbaren Gegenstände, Abweichungen ergeben.
Die Bestellung des Kunden, welche durch Anmeldung für den Service über die Webversion
oder der App erfolgt, gilt mit Zusendung eines Links (per E-Mail) zur Freischaltung des Accounts als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
4. Vertragsdauer/Kündigung/Preis/Zahlungsverzug
4.1 Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Accounts und wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Unternehmer behält sich diesbezüglich die Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer ausdrücklich vor.
4.2 Bei der Vereinbarung einer Abo- Laufzeit ist der Vertrag befristet und endet mit Ablauf des
jeweilig vereinbarten Abonnements (Startpaket inkl. 1-Jahreslizenz, Jahreslizenz, Halbjahreslizenz, Premiumlizenz). Die Abo-Laufzeit kann jederzeit durch den Erwerb einer Lizenz, per
App, Website oder im Handel verlängert werden.
4.3 Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen,
wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der Unternehmer aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
nicht mehr zugemutet werden kann.
4.4 Wird die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt (Punkt 11) für einen Zeitraum von
länger als sechs Monaten behindert oder verhindert, steht dem Kunden ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu, welches er vorzeitig und fristlos schriftlich per Mail oder Brief geltend
machen kann.
4.5 Die Nutzung des Service ist im ersten Vertragsjahr unentgeltlich. Danach gelten die aktuell
gültigen Tarife für die entsprechend angebotenen Abonnements, welche auf der Homepage
abrufbar sind und in Form von Lizenzen zu erwerben sind. Diese können über das Internet,
App oder im Handel bezogen werden.
4.6 Der jeweils vereinbarte Tarif wird jährlich im Voraus abgerechnet.
4.7 Soweit nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Entgelt binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn
der Unternehmer über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges ist der Unternehmer bei unternehmerischen Kunden dazu berechtigt, einen
Verzugszinssatz von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu
berechnen. Bei Kunden, welche Verbraucher iSd KSchG sind, und beim unverschuldeten Zahlungsverzug des unternehmerischen Kunden wird ein Verzugszinssatz von 4% p.a. berechnet.
4.8 Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist schuldhaft, so verfallen gewährte Vergütungen
(Rabatte, Abschläge u.a.) und werden verrechnet.
4.9 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von dem Unternehmer anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit
des Unternehmers.
4.10 Für zur Einbringlichmachung notwendiger und zweckentsprechender Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen
pro Mahnung in Höhe von € 30,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen
Forderung steht.
4.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis
ohne der schriftlichen Zustimmung des Unternehmers abzutreten.
4.12 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen des Unternehmers sowie bei begründeter
Sorge der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Unternehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, die Bereitstellung des Service vorübergehend zu sperren, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen
zu fordern oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.13 Kommt es zu einer vertragswidrigen Nutzung des Service durch den Kunden, kann der
Unternehmer beim unternehmerischen Kunden das vereinbarte Entgelt im Ausmaß der Vertragswidrigkeit erhöhen und nachträglich einfordern.
5. Vertragsübernahme
5.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt hiermit zu, dass der Unternehmer das Vertragsverhältnis vollumfänglich auf einen Dritten übertragen kann. Der Vertragsübernehmer tritt
hierbei in alle Verpflichtungen, Forderungen und Gestaltungsrechte (Anfechtungsrechte, Kündigungsrechte) ohne Änderung des Schuldverhältnisses ein. Der Kunde ist diesbezüglich zu
verständigen und kommt diesem ein Kündigungsrecht zu, welches innerhalb von 4 Wochen
nach Verständigung ausgeübt werden kann.
6. Beschränkung des Leistungsumfanges/Sperren der Leistung
6.1 Der Umfang und die Qualität des bereitgestellten Service ergibt sich aus der auf der
Homepage abrufbaren Leistungsumschreibung, welche Vertragsinhalt wird.
6.2 Im Rahmen von betriebsnotwendigen Arbeiten zur Vermeidung von Netzstörungen oder
auf Grund behördlicher Anordnungen kann der Unternehmer die Serviceerbringung vorübergehend unterbrechen oder einschränken. Kommt es zu einer über mehr als drei Tage andauernden Unterbrechung oder Einschränkung der Serviceerbringung, verlängert sich das bestehende Abonnements des Kunden um die Anzahl der Tage, an denen die vereinbarte Qualität
der Leistung nicht erbracht werden konnte.
6.3 Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.
6.4 Überlässt der Kunde ohne Zustimmung des Unternehmers den bereitgestellten Service
einem Dritten zu kommerziellen oder sonstigen Zwecken, stellt dies eine Vertragswidrigkeit
dar und ist der Unternehmer in diesem Fall zur Sperrung des Service berechtigt.
7. Nachträgliche Änderung der Leistung
7.1 Der Unternehmer ist dazu berechtigt, die bereitgestellte digitale Leistung nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies jedoch nur für den Fall, dass ein triftiger Grund dafür besteht und
der Kunde im Vorhinein über die geplante Änderung informiert wird. Triftige Gründe dafür sind
z.B. die Anpassung des Service an eine neue technische Umgebung, an eine erhöhte Nutzerzahl oder andere betriebstechnisch notwendige Änderungen. Durch eine derartige Änderung
kommt es zu keinen zusätzlichen Kosten für bereits bestehende Abonnements.
7.2 Sollte es durch die Änderung zu einer mehr als nur geringfügigen negativen Auswirkung
hinsichtlich der Qualität, der Funktionalität, der Kompatibilität des vereinbarten Service kommen, ist der Verbraucher zur kostenfreien Auflösung des Vertrages berechtigt. Der Vertrag
muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Änderung (bzw. für den Fall, dass die
an den Verbraucher im Vorhinein zu richtende Information erst nach der Änderung erfolgte,
innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information) aufgelöst werden.
7.3 Kein Anspruch zur Vertragsauflösung besteht insofern, als der Unternehmer die unveränderte Beibehaltung des Service ohne zusätzliche Kosten ermöglicht und der Service weiterhin
dem Vertrag entspricht.
8. Gewährleistung
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
8.2 Eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird gegenüber unternehmerischen Kunden
ausgeschlossen.
8.3 Der Unternehmer leistet gemäß Folgendem gegenüber dem unternehmerischen Kunden
sechs Monate ab dem Tag der Übergabe (Bereitstellung des Service) Gewähr, dass die Ware
bzw. die Leistung im Zeitpunkt der bedungenen Übergabe mängelfrei ist und nach Art und
Umfang dem Vereinbarten entspricht.
8.4 Für unternehmerische Kunden gilt entgegen der gesetzlichen Bestimmung des § 924
ABGB die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst und für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels.
8.5 Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses
vom Kunden behaupteten Mangels dar.
8.6 Die gewährleistungsrechtliche Haftung des Unternehmers ist dahingehend ausgeschlossen, als der Kunde eine ihm zur Verfügung gestellte Aktualisierung, auf die er gesondert hingewiesen wurde, nachdem er hinsichtlich der Folgen des Unterbleibens der Installation informiert wurde, nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 4 Wochen installiert und die Leistung aus diesem Grund mangelhaft wird. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich allein auf
Mängel, welche auf das Unterbleiben der Installation der Aktualisierung zurückzuführen sind.
9. Haftung
9.1 Wegen der Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten, insbesondere wegen
Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet der Unternehmer bei Vermögensschäden nur in Fällen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten,
die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter -
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung mit dem Haftungshöchstbetrag
einer allenfalls durch den Unternehmer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.
9.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen
zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
9.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter des Unternehmers,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug
auf einen Vertrag ihrerseits dem Kunden zufügen.
9.6 Kommt es durch das Verschulden des Kunden zu einer ungerechtfertigten Nutzung des
Service durch einen Dritten (z.B. durch den ungemeldeten Verlust der SIM-Karte), so haftet
der Kunde für dadurch entstehende Verbindlichkeiten.
10. Nutzungsrechte
10.1 Dem Kunden steht für die Dauer des Vertrages das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht zu, die
im Rahmen der Bereitstellung des Service verbundene Software in unveränderter Form zu
benutzen.
10.2 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.
10.3 Für die dem Kunden überlassenen Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den
Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.
11. Höhere Gewalt
11.1 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus,
Naturkatastrophen, Seuche (COVID 19), Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher
Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung
dar. Die Vertragspflichten werden für die Dauer des Ereignisses insofern suspendiert als die
Leistungserbringung zur Gänze nicht mehr möglich ist. Ist eine Teilerbringung der vereinbarten
Leistung möglich, wird der Vertrag entsprechend der Leistungserbringung angepasst.
11.2 Dies gilt insbesondere auch für Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen und/oder Produktionseinstellungen, soweit diese Ereignisse auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
11.3 Der Unternehmer benachrichtigt den Kunden – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht –
über Leistungshindernisse auf Grund höherer Gewalt.
11.4 Gegenteilig lautende Klauseln des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
12. Vorzeitiger Beginn der Vertragserfüllung (FAGG)
12.1 Der Kunde, welcher Verbraucher iSd KSchG ist, stimmt ausdrücklich zu, dass der Unternehmer vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. Er
nimmt zur Kenntnis, dass er auf Grund des vorzeitigen Tätigwerdens des Unternehmers sein
Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG verliert.
12.2 Der Unternehmer hat dem Kunden (Verbraucher) vor seinem Tätigwerden eine Ausfertigung des geschlossenen Vertrages per E- Mail zu übermitteln.
13. Datenschutz
13.1 Der Unternehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften
des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und
die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich des Unternehmers erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
Der AN verpflichtet sich und insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6
des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
13.2 Die vom Kunden verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck
der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.
13.3 Der Unternehmer (TFK Handels GMBH) ist datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im
Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter Daten. Der Unternehmer ist somit berechtigt, gemäß Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO
anvertraute personenbezogenen Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Gerade der
Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung sind ohne Bereitstellung der Daten des Kunden
nicht möglich und daher erforderlich. Die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten und
überlassenen Materialien, Datenträger etc. werden grundsätzlich nach Beendigung der Leistungserbringung dem Betroffenen (Kunden) zurückgestellt oder, wenn dies gesondert vereinbart wird, gegen Entgelt verwahrt oder vernichtet. Der Verantwortliche ist berechtigt, davon
Abschriften anzufertigen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistung
notwendig ist. Soweit der Betroffene zur Abholung der Materialien und Datenträger aufgefordert wird, dieser der Aufforderung aber nicht zeitgerecht nachkommt, ist der Verantwortliche
haftungsfrei. Der Betroffene (Kunde) stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und zur Abwicklung der Vertragsbeziehung an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet werden dürfen. Weiters stimmt er ausdrücklich zu, dass
personenbezogene Daten zweckentsprechend, insbesondere zu Prozessführungszwecken,
für Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als
Beweis benötigt werden, jedenfalls aber bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, aufbewahrt werden dürfen. Daten für Abrechnungszwecke und buchhalterische Zwecke unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß Bundesabgabeordnung und werden von
einem Löschungsverlangen nicht berührt.
13.4 Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden, auch im Wege elektronischer
Kommunikationsmittel über rechtliche und tatsächliche Belange informiert zu werden.
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten zu Zwecken der Information
(z.B. Status des aktiven Reviermanager Abos - Standard oder Premium Service) und der Werbung über die TFK Handels GmbH auch in Form von Newslettern, insbesondere zum Zwecke
der Direktwerbung gem Art 6 Abs 1 lit f DSGVO verarbeitet werden dürfen. Dem Kunden werden Daten zum Zwecke der Direktwerbung über Zusendung elektronischer Post (Newsletter
etc.) nur mit ausdrücklicher Einwilligung, welche hierdurch erteilt wird, zugesendet.
13.5 Für den Zweck des Kundensupports und der IT – und Netzsicherheit ist der Unternehmer
gemäß Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO berechtigt, Logfiles (Datenverbindungen) zu analysieren
und auf die Kamera technisch zuzugreifen.
Anfragen über Auskünfte, ein Widerruf oder eine Einschränkung sind jederzeit möglich und
zwar schriftlich an: TFK Handels GmbH, Landesstraße 1, A-5302 Henndorf am Wallersee oder
per E-Mail an: office@reviermanager.at
14.1 Die Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit oder Anwendung der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
14.2 Für den Fall der Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Bestimmung wird diese durch
eine Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unanwendbaren
Bestimmung möglichst nahekommt.
14.3 Die vorgenannten Bestimmungen gelten für Konsumenten insoweit, als diesen nicht
zwingende Verbraucherschutzrechte entgegenstehen.
15. Allgemeines/Gerichtsstand
15.1 Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht, sowie sämtliche Bestimmungen, die
sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Der Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (TFK Handels GmbH, Landesstraße 1,
A-5302 Henndorf am Wallersee).
15.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Unternehmer und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist
das sachlich zuständige Gericht am Ort der TFK Handels GmbH. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
16. Sonstiges
16.1 Der Unternehmer kann Leistungen durch Subunternehmer erbringen lassen.
16.2 Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bestimmte Inhalte zu löschen. Ein derartiges
Recht kommt dem Unternehmer nur dann zu, wenn der Kunde rechtswidrige, verbotene In-
halte über den Service veröffentlicht oder in Rechte Dritter eingreift.
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